Kontrast

Planungsprojekte

Der Fachbereich Planung/Umwelt unterstützt Bauwillige bei ihren Vorhaben und achtet auf den Einhalt der geltenden Vorschriften zur Raumplanung. In einem ersten Schritt wird abgeklärt, ob die erforderlichen Planänderungen nicht der Planbeständigkeit widersprechen. Wo dies zutrifft, werden die Anliegen entgegengenommen, so dass sie bei der nächsten Teil- bzw. Ortsplanungsrevision berücksichtigt werden können. Für gewisse Anliegen kann jedoch vorgängig das geeignete Planverfahren eingeleitet werden.

Bei Änderungen einer bestehenden Zone mit Planungspflicht (ZPP) sowie Überbauungsordnung werden in der Regel qualitätssichernde Verfahren (Studienauftrag, Wettbewerb, etc.) durchgeführt. Nebst Architektinnen sind auch Landschaftsplaner und oft auch Verkehrsfachleute daran beteiligt. Unabhängige Fachexperten beurteilen die ausgearbeiteten Projektvorschläge.

Stehen wesentliche Änderungen an einer ZPP an, so ist ein ordentliches, schrittweises Verfahren (Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, Genehmigung) bis und mit Urnenabstimmung zu durchlaufen.

Die Regelungen in einer ZPP werden im Rahmen einer Überbauungsordnung (UeO) präzisiert und verankert. Während es für Änderungen am Zonenplan und an ZPPs eine Urnenabstimmung braucht, liegt die Verabschiedung und Genehmigung der Überbauungsordnung in der Kompetenz des Gemeinderats. Eine Mitwirkung ist auf dieser Stufe nicht erneut vorgesehen. Stehen kleinere Änderungen der baurechtlichen Grundordnung an, so können diese im geringfügig-gemischten Verfahren durchgeführt werden. Letzteres erfordert ebenfalls nur die Genehmigung durch den Gemeinderat.

Bei allen Planungsanliegen sorgt der Fachbereich Planung/Umwelt für eine angemessene Abwägung der wesentlichen planerischen Themen. Das Ziel ist es, Spiez als Wohn-, Arbeits-, Erlebnis-, Erholungs- und Bildungsort zu stärken und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern.

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte zu den Planungsprojekten melden Sie sich bei der Abteilung Bau.

+41(0)33 655 33 22 oderbau@spiez.ch
Abteilung Hochbau/Planung/Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez

Umgestaltung Oberlandstrasse

Information

Oberlandstrasse

Bereits im Jahr 2010 führte der Kanton Bern, vertreten durch den Oberingenieurkreis I, als Strasseneigentümer einen Studienauftrag zur Umgestaltung Oberlandstrasse in Spiez durch. Das Siegerprojekt mit dem Titel «let’s swing» zeichnet sich durch eine neue, geschwungene Linienführung der Oberlandstrasse aus. Auf Grund von unerledigten Einsprachen wurde das Projekt auf Anregung der Gemeinde Spiez zusammen mit dem Kanton überarbeitet. Nach der Konsensfindung mit den Einsprechenden konnte das Umgestaltungsvorhaben durch den zuständigen Oberingenieurkreis I weiter vorangetrieben und der Strassenplan erneut öffentlich aufgelegt werden. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat nun den Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes am 11. Februar 2022 erlassen. Dieser ist mittlerweile rechtskräftig.

Mit der Umgestaltung soll voraussichtlich ab dem Jahr 2023 gestartet werden.

Alle öffentlichen Unterlagen zur Umgestaltung finden Sie folgend:

Biomassezentrum Schluckhals / Geringfügige Zonenplanänderung

Biomassezentrum

Das Biomassezentrum wird von der Oberland Energie AG, bestehend aus der AVAG und der BKW AEK Contracting AG, geführt und liegt unmittelbar an der südlichen Grenze der Gemeinde Spiez zur Gemeinde Wimmis. Seit der Realisierung des Biomassezentrums im Jahr 2012 wird umweltfreundliches Biogas in den Fernwärmeverbund Spiez eingespiesen. Bei der vorliegenden Planung geht es um eine geringfügige Zonenplanänderung. Die bestehende Gewerbezone soll um rund 340 m2 erweitert werden, denn die heutigen räumlichen Verhältnisse behindern einen effizienten Betrieb und verursachen unnötige Geruchsemissionen, dem Austritt klimaschädlicher Gase und Problemen mit der Kompostqualität. Aufgrund der Zonenplanänderung grenzt die Bauzone neu an den Wald. Deshalb wird im Zonenplan eine neue verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 Abs. 2 Waldgesetz (WaG) festgelegt.

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 11. Dezember 2020 zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.

Alle öffentlichen Unterlagen zur Zonenplanänderung finden Sie hier:

- 1. Erläuterungsbericht vom Februar 2021

- 2. Zonenplanänderung vom Februar 2021


Anpassung Baureglement an BMBV (Begriffe und Messweisen im Bauwesen)

Stand Planungsprojekt: Vorprüfung

BMBV

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Ziel der IVHB resp. der BMBV ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden zu vereinheitlichen. Damit sollen der Planungs- und Baumarkt vereinfacht und die Planungsaufwände reduziert werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiez hat beschlossen, die aufgrund der übergeordneten Rechtsetzung erforderlichen Anpassungen insbesondere betreffend die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) ohne materi-elle Änderungen vorzunehmen. Entsprechend wird für das Baureglement keine neue Planbeständigkeit ausgelöst und künftige Anpassungen bleiben möglich.

Die Anpassung an die die BMBV durchläuft ein ordentliches Planerlassverfahren bis und mit Urnenabstimmung.

Der Gemeinderat verabschiedete am 1. November 2021 das Dossier zu Handen des AGR.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Umzonung finden Sie folgend:

- 1. Baureglement
- 2. Erläuterungsbericht vom 8. Oktober 2021
- 3. Mitwirkungsbericht vom 8. Oktober 2021

Festlegung Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung

Stand Planungsprojekt: Mitwirkung

Gewässerräume

Natürliche und naturnahe Gewässer gestalten Landschaften und sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere. Sie sind nicht selten artenreiche Biotope, geprägt von dynamischen Prozessen, welche nicht nur im Flussbett und an den Ufern, sondern im ganzen Gewässerraum stattfinden. Sie tragen zur Grundwasserneubildung bei und können Hochwassersituationen entschärfen. Viele Gewässer in der Schweiz sind verbaut und können diese Funktionen nicht mehr vollständig erfüllen.

Am 1. Januar 2011 ist das neue Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) des Bundes in Kraft getreten. Die neue Gewässerschutzgesetzgebung bezweckt nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu verhindern und die Natürlichkeit der Gewässer zu erhöhen. Neben den Vorgaben zum Gewässerraum wurden mit der neuen Gewässerschutzgesetzgebung auch weitere Bestimmungen erlassen, die nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer verhindern und beheben sollen. So ist grundsätzlich der natürliche Verlauf von Gewässern möglichst beizubehalten oder wiederherzustellen. Verbauung und Korrektion sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gewässer und Gewässerraum sind so zu gestalten, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können, die Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben sowie eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann.

Die Gemeinden hatten gestützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes bis Ende 2018 Zeit den Gewässerraum zu ermitteln und festzulegen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Warum brauchen die Gewässer Raum? (admin.ch)
Sicherung des Gewässerraums (admin.ch)
Gewässerraum (be.ch)

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 9. September 2022 zur Mitwirkung verabschiedet.

Die Planungsbehörde führt am Mittwoch, 19. Oktober 2022, 19.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Podium (Sonnenfelsstrasse 1) auf Voranmeldung durch.
Anmeldefrist: 13. Oktober 2022, Anmeldung an bspzch /033 655 33 22

Alle öffentlichen Unterlagen zur Gewässerraumbestimmung finden Sie folgend:

- 1. Zonenplan 3, «Ausschnitte 1» vom 12. Juli 2022
- 2. Zonenplan 3, «Ausschnitte 2» vom 12. Juli 2022
- 3. Zonenplan 3, «Ausschnitte 3» vom 12. Juli 2022
- 4. Zonenplan 3, «Ausschnitte 4» vom 12. Juli 2022
- 5. Änderung Baureglement vom 12. Juli 2022
- 6. Erläuterungsbericht vom 12. Juli 2022
- 7. Beilage B1: Beurteilung dicht überbaute Gebiete nach Art. 41b Abs. 3 GschV am Thunersee,
      vom 1. November 2021, inkl. Planbeilagen

- 8. Publikation
- 9. Faktenblatt

Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 "Heimstätte Gwatt - Unteres Kandergrien" 

Stand Planungsprojekt: An Gemeindeurnenabstimmung abgelehnt

USP 10

Die Parzelle 7130 im Unteren Kandergrien von Einigen wurde bereits 1996 im Hinblick auf den Bau von Einfamilienhäusern eingezont. Mit der Änderung der ZPP «Unteres Kandergrien» soll neu unter Einbezug des benachbarten Trockenplatzes eine dichtere, qualitativ hochstehende Wohnüberbauung ermöglicht werden. Der breite Grünstreifen entlang des Bachlaufs am Hangfuss verbindet das Kanderdelta mit dem Gwattlischenmoos und dient so als Wanderkorridor für zahlreiche Tierarten. Das Überbauungskonzept wurde im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens entwickelt und sieht eine hufeisenförmig um den Trockenplatz angeordnete Überbauung mit zwei zweistöckigen Längsbauten und zwei vierstöckigen Eckbauten vor.

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 15. November 2021 zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Im Rahmen der Auflage gingen sechs Einsprachen ein, davon eine Einsprache mit 10 Mitunterzeichnenden.

Das Planungsdossier der Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10, ZPP «Heimstätte Gwatt – Unteres Kandergrien» wird zuerst durch den Gemeinderat, anschliessend durch den Grossen Gemeinderat am 20. Juni 2022 und voraussichtlich dem Stimmvolk am 25. September 2022 zum Beschluss vorgelegt.

Im Genehmigungsverfahren durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird über die unerledigten Einsprachen befunden.

Alle öffentlichen Unterlagen zum Uferschutzplan Nr. 10 mit den Änderungen zur ZPP «Unteres Kandergrien» finden Sie folgend:

- 1. Uferschutzplan vom 15. November 2021
- 2. Uferschutzvorschriften vom 15. November 2021
- 3. Erläuterungsbericht vom 15. November 2021
- 3.1 Anhang 1 Schlussbericht
- 3.2 Anhang 2 Schlusspräsentation
- 3.3 Anhang 3 Situation Erschliessung
- 4. Vorprüfungsbericht AGR vom 25. Februar 2021
- 5. Publikation

Weitere Unterlagen:

- 6. Mitwirkungsbericht vom 26. Juni 2020
- 7. Faktenblatt
- 8. Präsentation GGR vom 25. April 2022

Fragen - Antworten

Die Vorlage des Planungsgeschäfts «Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 Heimstätte Gwatt - Unteres Kandergrien» wurde an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 vom Stimmvolk klar abgelehnt.

Protokoll Gemeindeabstimmung vom 25. September 2022

Überbauungsordnung Ahorni

Stand Planungsprojekt: öffentliche Auflage

Ahorni3
Ahorni1
Ahorni2

Die Zone mit Planungspflicht Nr. 9 (ZPP) «Ahorni» liegt in Spiezwiler in südwestlicher Hanglage mit Sicht in das Kander- und Simmental. Auf dem Grundstück ist die Realisierung einer Wohnüberbauung vorgesehen. Bedingt durch die starke Hanglage sowie die Lage am Sied-lungsrand ist die Baugestaltung an diesem Ort anspruchsvoll. Im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens (Studienauftrag) wurde deshalb 2017/2018 mit drei Architekturbüros nach einem geeigneten Bebauungs- und Gestaltungskonzept gesucht. Als Siegerprojekt wurde vom Beurteilungsgremium einstimmig der Vorschlag der Rykart Architekten AG gewählt. Basierend auf dem Siegerprojekt wurden die Bestimmungen der ZPP Nr. 9 angepasst. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Änderung am 29. April 2021 genehmigt.

Bevor in einer ZPP gebaut werden kann, braucht es eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO). Diese präzisiert und verankert die Bestimmungen der Zone mit Planungsplicht (ZPP). Im Falle der ZPP Nr. 9 «Ahorni» wurde ergänzend zu den Vorschriften der UeO das ausgearbeitete Vorprojekt (Stand November 2020) als Anhang der Überbauungsvorschriften verbindlich verankert.
Der Gemeinderat hat das Geschäft am 4. April 2022 zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:
- 1. Erläuterungsbericht vom 4. April 2022
- 2. Überbauungsplan vom 4. April 2022
- 3. Überbauungsvorschriften vom 4. April 2022
- 4. Zonenplanänderung vom 4. April 2022
- 5. Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 29. Oktober 2021
- 6. Publikation

Weitere Unterlagen:
- Schlussbericht vom 19. März 2018

Überbauungsordnung Gumperstal

Stand Planungsprojekt: Vorprüfung

Gumperstal 1
Gumprstal2

Die ZPP Nr. 12 «Gumperstal» liegt in ruhiger Hanglage am historischen Gumperstalweg im Gemeindegebiet Hondrich. Das Areal befindet sich am Siedlungsrand und ist zweiseitig von der Landwirtschaftszone umgeben. Um ortsbaulich verträgliches Bebauungskonzept mit einer geeigneten Erschliessung zu entwickeln, wurde ein Workshopverfahren durchgeführt. Das daraus hervorgegangene Richtprojekt sieht eine zweireihige Bebauung mit jeweils zwei Vollgeschossen und Flachdach vor. Der Vorschlag geht sorgfältig mit der von weit her einsehbarer Lage und dem baulichen Umfeld um. Die beiden Gebäudezeilen sind abgeknickt und nehmen so die für das Gebiet Hondrich typische Orientierung der Bauten entlang der Höhenlinien auf. Die Gebäude bieten Platz für 26 bis 30 Wohnungen.

Das Bauen in einer ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus, die mit der vorliegenden Planung erarbeitet wird. Grundsätzlich wird das Richtprojekt in der UeO festgelegt, mittels Vorschriften umschrieben und als Anhang der Überbauungsvorschriften verbindlich verankert.

Aufgrund der Anpassungen bezüglich BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) erfolgt eine geringfügig-gemischte Änderung der ZPP Nr. 12. Der Gemeinderat hat das Geschäft am 4. März 2022 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie folgend.
- 1. Erläuterungsbericht vom März 2022
- 2. Überbauungsplan vom März 2022
- 3. Überbauungsvorschriften vom März 2022
- 4. Änderung Baureglement vom März 2022
- 5. Mitwirkungsbericht vom 28. Januar 2022
- 6. Schlussbericht mit Richtprojekt vom Mai 2019
- 7. Erschliessungsvarianten vom Januar 2022
- 8. Präsentation zur Mitwirkungsveranstaltung vom 8. September 2020

Überbauungsordnung "Spiezstrasse-Gwattstutz"

Stand Planungsprojekt: Genehmigung

Spiezstrasse1
Spiezstrasse2

Das Areal der Überbauungsordnung «Spiezstrasse – Gwattstutz» liegt im Gwatt ganz im Westen der Einwohnergemeinde Spiez.

Die Arealentwicklung betrifft die bisherige Überbauungsordnung UeO J, welche Teil der ZPP Nr. 17 ist. Bei der Planung einer Wohnüberbauung zeigte sich, dass die geltenden Bestimmungen der UeO J nicht mehr zweckmässig sind. Deshalb wurde 2018/2019 im Rahmen eines Gutachterverfahrens unter Einbezug von Fachleuten ein zeitgemässes Überbauungs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Die ZPP Nr. 17 setzt den Rahmen der Arealentwicklung bzw. der Überbauungsordnung «Spiezstrasse – Gwattstutz». Sie durchlief zusammen mit der neuen Mischzone Kern Gwattstutz ein ordentliches Planerlassverfahren und trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Damit das Richtprojekt realisiert werden kann, braucht es eine Änderung der rechtskräftigen Überbauungsordnung (UeO). Mit der UeO «Spiezstrasse – Gwattstutz» werden die Inhalte des Richtprojekts betreffend Nutzung, Bebauung, Gestaltung, Aussenraum und Erschliessung präzisiert und verankert.

Der Gemeinderat hat das Geschäft an seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet. Mit Verfügung vom 16. Januar 2023 wurde die Überbauungsordnung durch das AGR genehmigt. Die UeO «Spiezstrasse-Gwattstutz» tritt gemäss Publikation vom 23. Februar 2023 per 24. Februar 2023 in Kraft.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:
- 1. Überbauungsplan vom 27. Juni 2022
- 2. Überbauungsvorschriften vom 27. Juni 2022
- 3. Erläuterungsbericht vom 27. Juni 2022
- 4. Verfügung Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 16.. Januar 2023
- 5. Publikation Inkraftsetzung


Zonenplanänderung "Gewässer/Leitungen" Spiezmoos

Stand Planungsprojekt: Genehmigung

Spiezmoos

Die Gemeinde Spiez ist zurzeit dabei, in einer separaten Planung die Gewässerräume auszuscheiden. Im Rahmen dieser Ausscheidung wurden auch die Verläufe der Gewässer im Gebiet Spiezmoos verifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei verschiedenen im Zonenplan als Hinweis dargestellten eingedolte Gewässern nicht um Gewässer, sondern um technische Leitungen handelt. Da auf mehreren Grundstücken im Spiezmoos Bauabsichten bestehen, soll der Zonenplan an die Realität angepasst werden. Die vorliegende Planung umfasst eine geringfügige Änderung der Zonenpläne 1 und 2 im Gebiet Spiezmoos, welche die Aufnahmen und Abklärungen zu den eingetragenen Gewässern entsprechend umsetzt. Der Gemeinderat hat am 4. April 2022 beschlossen, die vorliegende Zonenplanänderung der Zonenpläne 1 und 2 im geringfügigen Verfahren gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV vorzunehmen.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Zonenplanänderung finden Sie folgend:
- 1. Zonenplanänderung 1
- 2. Zonenplanänderung 2
- 3. Kurzbericht vom April 2022
- 4. Publikation

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