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Hundekontrolle

Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Abteilung Sicherheit oder füllen Sie das nachstehende Formular aus.

Hundekontrolle
Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund bei der Abteilung Sicherheit anzumelden. Jeweils Ende Juli (Stichtag 01. August) erhalten die Hundehalter die Rechnung für die laufende Hundetaxe.

Gemäss Beschluss des Gemeinderates sind die Taxen wie folgt festgelegt worden:
a) Ordentliche Taxe inkl. Landwirtschaftshunde CHF 100.–
b) anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde taxfrei

Amicus
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank Amicus zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch der Abteilung Sicherheit schriftlich oder per Telefon bekannt zu geben.

Homepage Amicus

Hundemarke
Seit dem Jahr 2010 behält die Hundemarke ihre Gültigkeit (keine Jahreszahl mehr auf der Marke).

Schutzimpfung gegen Tollwut
Die Impfung gegen Tollwut ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Für Reisen ins Ausland muss jedoch die Impfung wie bisher jährlich erneuert werden.

Mutationen Hundekontrolle

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