Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe

Personen, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, bezahlen zwischen dem 19. und 52. Altersjahr eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe. In bestimmten Fällen kann gestützt auf Art. 15 des Feuerwehrreglements eine Befreiung der Ersatzabgabe beantragt werden.

Das Gesuch um Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe ist dafür vollständig bei der Feuerwehr Spiez einzureichen. Bei Fragen steht Ihnen die Feuerwehr Spiez gerne zur Verfügung. 

Feuerwehrreglement
Feuerwehr

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