Trennung / Selbständiger Wohnsitz

Bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung sowie bei Scheidung werden Eheleute bzw. eingetragene Partner/-innen für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt und besteuert. Das bedeutet, dass beide Personen ab dem Trennungsjahr eine eigene Steuererklärung ausfüllen und ihre Einkünfte und ihr Vermögen separat angeben müssen.

Damit die Trennung im Steuerregister vollzogen werden kann benötigt der Bereich Steuern entweder

Steuerverwaltung des Kantons Bern


Steuern

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