Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Aussen- und Strassenreklame, Plakate und Vereinsplakatanschlagstellen

Für die Aussen- und Strassenreklame gelten die kantonalen Bestimmungen.

Das Recht, Plakate jeder Grösse, Kleber, usw. auf öffentlichem Grund anzubringen, steht ausschliesslich der Gemeinde zu. Der Gemeinderat kann das Anschlagen von Plakaten vertraglich privaten Unternehmen übertragen (Werbe- und Anschlagsrecht). Das Anschlagen von Plakaten ist auf den von der Abteilung Sicherheit bezeichneten öffentlichen Vereinsplakatanschlagstellen gestattet. Verboten ist dies insbesondere an Bäumen, Leitungsstangen, Zäunen und öffentlichen Bauten.

Die Polizei entfernt – allenfalls unter Kostenfolge - Plakate und Reklamen, welche ohne Bewilligung oder unbefugt angebracht worden sind, und erstattet gegebenenfalls Anzeige.

Polizeiinspektorat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen