15.03.2017
Das Verwaltungsgericht hat die Wahlbeschwerden gegen die Wahl des Gemeindepräsidiums abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 10. März 2017 die Beschwerden gegen die Wahl des Gemeindepräsidiums abgewiesen. Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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