Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung L "Kander-Spiez" / Genehmigung und Inkraftsetzung

21.05.2026

Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung L „Kander-Spiez“ wurde am 31. März 2026 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am 22. Mai 2026 in Kraft.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Spiez am 20. Oktober 2025 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung L „Kander-Spiez“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 31. März 2026 genehmigt.

Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am 22. Mai 2026 in Kraft (nach Art. 110 BauV vom 6. März 1985 resp. Art. 45 Abs. 1 GV vom 16. Dezember 1998).

Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Spiez, Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez sowie untenstehend eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen auch beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

- Erläuterungsbericht

- Geringfügige Änderung Überbauungsplan

- Gesamtentscheid Genehmigung AGR

- Publikation Inkraftsetzung

- Rodungsplan inkl. Aufforstungsfläche

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