Änderung der Überbauungsordnung L „Kander-Spiez“; geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV

23.10.2025

Der Gemeinderat Spiez hat die vorerwähnte geringfügige Änderung von Wald in Arbeitszone innerhalb der Überbauungsordnung L „Kander-Spiez“ am 20. Oktober 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 24. November 2025 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts-/Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Geschäftsunterlagen können während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Spiez eingesehen werden

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterlagen:

- Publikation
- Änderung Überbauungsplan
- Erläuterungsbericht
- Umgebungsplan
- Situation Grundriss, Schnitt, Fassaden
- Rodungsplan, Aufforstung
- Übersicht Rodungsfläche

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