Änderung der Überbauungsordnung L „Kander-Spiez“; geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV
23.10.2025
Der Gemeinderat Spiez hat die vorerwähnte geringfügige Änderung von Wald in Arbeitszone innerhalb der Überbauungsordnung L „Kander-Spiez“ am 20. Oktober 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 24. November 2025 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts-/Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Geschäftsunterlagen können während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Spiez eingesehen werden
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterlagen:
- Publikation
- Änderung Überbauungsplan
- Erläuterungsbericht
- Umgebungsplan
- Situation Grundriss, Schnitt, Fassaden
- Rodungsplan, Aufforstung
- Übersicht Rodungsfläche