Öffentliche Planauflage «geringfügige Änderung der Überbauungsordnung L Kander-Spiez» mit Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG sowie Rodung mit Waldfeststellung nach Art. 10 WaG

03.09.2025

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1) sowie Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung (WaV; SR 921.0)

Im Rahmen der öffentlichen Auflage liegen ab dem 3. September 2025 bis und mit 6. Oktober 2025 in der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez sowie in der Gemeindeverwaltung Wimmis, Bahnhofstrasse 7, 3752 Wimmis die unten aufgelisteten Unterlagen zur Einsichtnahme auf:

1. Überbauungsordnung L «Kander-Spiez» bestehend aus
• Geringfügiger Änderung Überbauungsplan vom 10.02.2025, Erläuterungsbericht vom 04.02.2025 mit Vorprüfungsbericht AGR vom 02.12.2024

2. Baugesuch
• Die Baugesuchsunterlagen finden Sie elektronisch im eBau unter folgendem Link

3. Rodung mit Ersatzaufforstung
• Rodung temporär: 380 m2, definitiv: 78 m2 auf Parz. Nr. 3783, 2'614'950 / 1'171’350
• Ersatzaufforstung 117 m2, auf Parz. Nr. 704 Gemeinde Wimmis, 2'611'523 / 1'166’344

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterlagen:

- Publikation
- Änderung Überbauungsplan
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht AGR

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