Kontrast

Einführung BMBV (Begriffe und Messweisen im Bauwesen) in der Gemeinde Spiez - Öffentliche Auflage

25.04.2024

Das an die BMBV angepasste Baureglement wird vom 25. April bis 27. Mai 2024 öffentlich aufgelegt.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Ziel der IVHB ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden schweizweit zu vereinheitlichen. Die Vereinheitlichung stützt sich auf die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV).

Die Gemeinde Spiez hat entschieden, das Baureglement ohne materielle Änderungen zu überarbeiten. Das angepasste Baureglement lag während der Mitwirkungsfrist vom 17. Juni 2021 bis am 15. August 2021 öffentlich auf. Im November 2021 wurden die Akten zur Vorprüfung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zugestellt. Der Vorprüfungsbericht ging im Januar 2023 ein. Die Gemeinde Spiez hat das Baureglement aufgrund des Vorprüfungsberichtes nun überarbeitet und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Das an die BMBV angepasste Baureglement liegt vom 25. April 2024 bis 27. Mai 2024 öffentlich auf. Wir informieren Sie hiermit, dass ab dem 1. Tag der öffentlichen Auflage d.h. ab dem 25. April 2024 jegliche Baugesuche (Eingangsstempel massgebend) dem alten und dem neuen Baureglement entsprechen müssen. Laufende (ausgenommen Voranfragen) oder bewilligte Baugesuche und noch nicht ausgeführte Vorhaben betreffen die Umsetzung der BMBV nicht.

Entspricht ein Baugesuch nur den neuen Vorschriften, gibt es die Möglichkeit nach Art. 37 BauG eine vorzeitige Baubewilligung zu beantragen. Eine vorzeitige Baubewilligung kann jedoch nur erteilt werden wenn:
1. Das zuständige Gemeindeorgan die Bauvorschriften beschlossen hat (d.h. Volksabstimmung, welche im November 2024 geplant ist)
2. Die das Bauvorhaben betreffenden Bauvorschriften unbestritten sind (d.h. keine Einsprache gegen den entsprechenden Baureglements-
    artikel im Rahmen der öffentlichen Auflage der BMBV vorliegt)
3. Die zuständige Stelle d.h. das AGR dem Baugesuch zustimmt (das AGR ist jedoch sehr zurückhaltend mit der Erteilung von Zustimm-
    mungen)

Bei Fragen kontaktieren Sie die Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt (bau@spiez.ch oder Tel. 033 655 33 22).

Alle öffentlichen Unterlagen zu diesem Geschäft finen Sie hier:

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