Haben Sie ein Grundstück erworben? Dann wurde Ihnen die Handänderungssteuer auf Gesuch hin gestundet. Die gestundete Steuer wird nicht nachträglich erhoben, sofern Sie das Grundstück während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck genutzt haben. Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung beweisen Sie gegenüber dem Grundbuchamt, dass Sie das Grundstück zwei Jahre ununterbrochen bewohnt haben. Steht das Eigentum am Grundstück mehreren Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbescheinigung notwendig.