Kontrast

Lotto und Tombola

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Die Meldung an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.

Die Meldung erfolgt über das Onlineformular auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.

Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Formulare Bewilligungen / Meldungen
Sicherheit

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