Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Die Meldung an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
Die Meldung erfolgt über das Onlineformular auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.