Unter diesen Begriff fallen Tätigkeiten wie:
- Interventionen bei Gefährdungen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Nachtlärm, Streitigkeiten usw.)
- Schutz von Gebäuden, Anlagen, Einrichtungen, Institutionen und Personen
- Präventive Ueberwachungs- und Kontrolltätigkeiten
- Hilfeleistung an unmittelbar an Leib und Leben bedrohten Personen
- Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen und Anlässen, Ordnungsdienste
- Erteilen von Auskünften, Beratung