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Sammeln von Unterschriften, Verteilen von Drucksachen

Beim Sammeln von Unterschriften und beim Verteilen von Drucksachen für politische oder ideelle Zwecke darf der Verkehr nicht behindert werden.

Die Verteilung von anderen Drucksachen, insbesondere von Gratiszeitungen auf öffentlichem Grund bedarf einer Bewilligung der Abteilung Sicherheit.

Sicherheit

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