Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Siegelungswesen

Bei jedem Todesfall muss von Amtes wegen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Angehörigen haben sich nach Eintrag des Todes und nach Einholen der Bestattungsbewilligung bei der Abteilung Sicherheit zu melden.

Sicherheit
Siegelungs- und Erbschaftsdienst

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen