Kontrast

Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staaten

Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staaten (ohne EU/EFTA) klicken Sie bitte auf den externen Link.

Informationen Staatssekretariat für Migration SEM
Migrationsdienst des Kantons Bern

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen