Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Beantragen Sie eine Fristverlängerung bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft. Erledigen Sie dies online, telefonisch oder schriftlich. die Frist kann bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern verlängert werden.

Der Bereich Steuern steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Fristverlängerung

bis 15. Juli

bis 15. September

bis 15. November *

für virtuelle Steuersubjekte wie Personengesellschaften, Erben-, Miteigentümergemeinschaften

* Die Frist kann höchstens bis
   15. November verlängert werden.

Online

gebührenfrei

CHF 20

CHF 40

gebührenfrei

Schriftlich, Telefon, Schalter

CHF 20

CHF 40

CHF 60

gebührenfrei

Fristerstreckung beantragen
Steuern

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