Fragebogen Zweitwohnungen
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 haben sich die Schweizer Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen (Art. 75b, BV) um und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Vor kurzem haben Sie ein Schreiben erhalten, weil Sie im Eigentum eines Gebäudes bzw. einer oder mehrerer Wohnungen, welche seit mindestens zwei Jahren leer stehen oder in unserem System keine Person/en dem Objekt zugewiesen ist/sind und somit überprüft werden müssen.
Wir bitten Sie daher höflich, uns den Fragebogen möglichst rasch wahrheitsgetreu auszufüllen.
Sollte es sich bei Ihrem Objekt um eine Ferienwohnung handeln, bitten wir Sie sicherzustellen, dass Ihre Ferienwohnung/en aufgrund der geltenden Kurtaxenplicht ordnungsgemäss bei der Spiez Marketing AG (SMAG) angemeldet ist/sind.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch +41 (0)33 655 33 22 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Abteilung Hochbau, Planung, Energie