Fragebogen Zweitwohnungen

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 haben sich die Schweizer Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen (Art. 75b, BV) um und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Vor kurzem haben Sie ein Schreiben erhalten, weil Sie im Eigentum eines Gebäudes bzw. einer oder mehrerer Wohnungen, welche seit mindestens zwei Jahren leer stehen oder in unserem System keine Person/en dem Objekt zugewiesen ist/sind und somit überprüft werden müssen.

Wir bitten Sie daher höflich, uns den Fragebogen möglichst rasch wahrheitsgetreu auszufüllen.

Sollte es sich bei Ihrem Objekt um eine Ferienwohnung handeln, bitten wir Sie sicherzustellen, dass Ihre Ferienwohnung/en aufgrund der geltenden Kurtaxenplicht ordnungsgemäss bei der Spiez Marketing AG (SMAG) angemeldet ist/sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch +41 (0)33 655 33 22 zur Verfügung. 

Freundliche Grüsse

Abteilung Hochbau, Planung, Energie

Objekt

Der Fragebogen wird für das folgende Objekt eingereicht:

Persönliche Angaben

Sollten von Seiten Einwohnergemeinde noch Unklarheiten bestehen, werden wir Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Hierfür bitten wir Sie, uns die Kontaktdaten der zuständigen Person anzugeben:

Fragen zum Objekt

Bei Vermietungen an Dauermietende (Angaben Dauermieter/in):

Bei gewerbsmässiger Kurzzeitvermietung:

Mit dem Absenden des Fragebogens bestätigt die zuständige Person, dass der Fragebogen wahrheitsgetreu ausgefüllt wurde.

Datenschutzhinweis

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