Japankäfer

Kanton Bern erlässt Schutzmassnahmen für Spiez

In der Region Spiez wurde der invasive Japankäfer (Popillia japonica) nachgewiesen. Der Schädling stellt eine ernsthafte Gefahr für Landwirtschaft, Gärten und Grünflächen dar, da er zahlreiche Pflanzenarten befällt und sich rasch verbreiten kann. Der Kanton Bern hat deshalb zeitlich befristete Massnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Massnahmen vom 1. Juni bis 30. September

Grüngutentsorgung
Grüngut soll nach Möglichkeit über die reguläre Sammlung der Gemeinde entsorgt werden. Bei eigener Entsorgung ist das Material ausschliesslich zu den vorgesehenen Anlagen (Biomassezentrum Spiez oder Entsorgungszentrum Wimmis) zu bringen. Beim Transport gelten Schutzvorgaben (Zerkleinerung, Abdeckung, rasche Weiterverarbeitung). Für invasive Neophyten gelten separate Entsorgungswege.

Bewässerungsverbot im Befallsgebiet
Das Bewässern von Rasen, Wiesen und Weiden ist untersagt. Erlaubt bleibt die Bewässerung von Gemüse, Blumen und Stauden.
Ziel ist es, die Eiablage und Entwicklung des Japankäfers zu erschweren.

Ziel der Massnahmen
Die Einschränkungen dienen dem Schutz der regionalen Landwirtschaft, insbesondere des Weinbaus, sowie der natürlichen Vegetation. Durch konsequente Umsetzung soll der Japankäfer eingedämmt und möglichst vollständig eliminiert werden.

Appell an die Bevölkerung
Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, die Vorgaben einzuhalten und verdächtige Käferfunde zu melden. Nur durch gemeinsames Handeln kann eine weitere Ausbreitung verhindert werden.

Fragen oder Unklarheiten?
Weitere Informationen zum Japankäfer und den geltenden Massnahmen finden Sie unter 
www.be.ch/japankaefer .

Auskunftsstelle Gemeindeverwaltung Spiez:
Markus Schärer, Werkhof,Tel. 033 655 33 70, wrkhfspzch

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