Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 „Heimstätte Gwatt – Unteres Kandergrien“, Art. 6C ZPP Unteres Kandergrien; geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV

11.09.2025

Der Gemeinderat Spiez hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 „Heimstätte Gwatt – Unteres Kandergrien“ am 1. September 2025 beschlossen

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Spiez hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 „Heimstätte Gwatt – Unteres Kandergrien“ am 1. September 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 13. Oktober 2025 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts-/Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

- Änderung Uferschutzvorschriften Art. 6C zur ZPP «Unteres Kandergrien»
- Erläuterungsbericht
- Publikation

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