Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 9 Weekendweg / Genehmigung und Inkraftsetzung
21.08.2026
Die geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 9 Weekendweg "Uferaufwertung Parzelle 2060" wurde am 11. Juni 2026 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Die Änderung der Uferschutzplanung Nr. 9 tritt am 21. August 2026 in Kraft.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Spiez am 8. November 2024 beschlossene geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 9 Weekendweg "Uferaufwertung Parzelle 2060" in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Juni 2026 genehmigt.
Die Änderung der Uferschutzplanung tritt am 21. August 2026 in Kraft (nach Art. 110 BauV vom 6. März 1985 resp. Art. 45 Abs. 1 GV vom 16. Dezember 1998).
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Spiez, Abteilung Hochbau/Planung/Energie, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez sowie untenstehend eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen auch beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Änderung Überbauungsplan
Änderung Überbauungsvorschriften
Änderung Realisierungsprogramm
Technischer Bericht (nach Art. 47 RPV)
Publikation Inkraftsetzung