Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 Einigen-Tellergut West "Häslermätteli" / Genehmigung und Inkraftsetzung

19.06.2026

Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 Einigen-Tellergut West "Häslermätteli" / Genehmigung und Inkraftsetzung

Die geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 Einigen-Tellergut West "Häslermätteli" wurde am 14. April 2026 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Die Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Spiez am 8. November 2024 beschlossene geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 Einigen-Tellergut West "Uferaufwertung Häslermätteli" in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 14. April 2026 genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft (nach Art. 110 BauV vom 6. März 1985 resp. Art. 45 Abs. 1 GV vom 16. Dezember 1998).
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Spiez, Abteilung Hochbau/Planung/Energie, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez sowie untenstehend eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen auch beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

- Änderung Überbauungsplan
- Änderung Überbauungsvorschriften
- Änderung Realisierungsprogramm
- Technischer Bericht
- Publikation

Weitere Informationen finden sie hier

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