Änderung Überbauungsordnung Kander-Spiez / Öffentliche Mitwirkungsauflage

15.09.2025

Der Gemeinderat Spiez bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Kander-Spiez» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die folgenden Unterlagen liegen vom 18. September 2025 bis und mit 24. Oktober 2025 in der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zur Einsichtnahme auf:

Änderung Überbauungsordnung «Kander-Spiez»
Erläuterungsbericht inkl. Beilagen
Rodungsgesuch (Gesuch, Übersichtsplan, Rodungsplan und Umweltabklärungen)

Die Geschäftsunterlagen können während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Spiez eingesehen werden. Zudem sind diese auf www.spiez.ch in der Rubrik «Aktuelles» aufgeschaltet.

Das Mitwirkungsverfahren erfolgt in Anwendung von Art. 58 Abs. 3 Bst. b des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, unter Hinweis darauf, dass innert der Auflagefrist Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden können. Allfällige Eingaben sind schriftlich an die Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zu richten (Einsprachen können erst bei der öffentlichen Planauflage und nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingereicht werden).

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