Bei Annahme der Planungsvorlage durch die Stimmberechtigten werden die Planungsakten dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Der Kanton wird dann auch die hängigen Einsprachen behandeln. Nach der Genehmigung durch den Kanton macht die Gemeinde diese mit Publikation öffentlich bekannt und gibt den Inkraftsetzungstermin bekannt.
Bevor im Unteren Kandergrien gebaut werden kann, muss eine Überbauungsordnung erlassen werden. Die Gemeinde legt darin auf der Basis des Richtprojekts die Einzelheiten des Bauvorhabens wie die genaue Lage der Bauten, die Erschliessung, die Energieversorgung, die Aussenraumgestaltung und vieles mehr verbindlich fest. Das Richtprojekt wird als Anhang in der Überbauungsordnung «verankert». Das Wohnungsangebot wird auf diesen Zeitpunkt konkretisiert. Anschliessend folgt das Baubewilligungsverfahren.