Der Besuch der im Jahresprogramm vorgesehenen Übungen sowie der Inspektionen ist verpflichtend. Kann eine Übung nicht wahrgenommen werden, muss sie im gleichen Kalenderjahr nachgeholt oder vorgezogen werden. Der Feuerwehrangehörige informiert seinen Zugchef rechtzeitig darüber, wann und wo er die Übung nachholen oder vorziehen möchte.
Falls eine Übung nicht innerhalb der vorgesehenen Einteilung nach- oder vorgeholt werden kann, muss dies ebenfalls dem zuständigen Zugchef gemeldet werden. Für jede Übung, die weder nach- noch vorgeholt wird, ist eine schriftliche Entschuldigung beim Feuerwehrkommando einzureichen.