Kontrast

Benützung von öffentlichem Grund (Strassen und Plätze)

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes (Strassen und Plätze) zu privaten Zwecken bedarf nach Artikel 12 des Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Spiez vom 3. März 2013 einer Bewilligung der Abteilung Sicherheit.

Polizeiinspektorat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen