Pflegeverhältnisse
Familienpflege, Tagespflege, Timeoutfamilien usw. sind verschiedene Arten von Pflegeverhältnissen ausserhalb der Familie. Je nach Umfang und Dauer der Betreuung des Pflegekindes gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf die Melde- oder Bewilligungspflicht. Für die Erteilung einer Pflegebewilligung ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zuständig. Sie erteilt der Pflegekinderaufsicht den Auftrag für die Abklärung, Begleitung und Beaufsichtigung der Pflegeverhältnisse.
Familienpflege
Wer ein Kind dauernd oder unter der Woche in Pflege nehmen will, bedarf einer Bewilligung der KESB. Wer sich dafür interessiert ein Pflegekind aufzunehmen, muss bei der KESB ein Gesuch einreichen. Die Pflegekinderaufsicht klärt die Familie/den Pflegeplatz ab. Ebenfalls muss im Rahmen einer Passung abgeklärt werden, was die Bedürfnisse des Kindes sind und ob die Pflegeeltern geeignet sind, dieses Kind aufzunehmen.
Nach erfolgter Platzierung ist die Pflegekinderaufsicht verpflichtet, die Familie so oft als nötig, jedoch mindestens einmal pro Jahr zu besuchen und gegenüber der KESB Bericht zu erstatten. Die Pflegekinderaufsicht unterstützt und begleitet die Pflegefamilie während der Dauer des Pflegeverhältnisses.
Die Bewilligungspflicht gilt auch für Verwandte. Keine Bewilligung benötigen Eltern ohne elterliche Sorge, die ihre eigenen Kinder aufnehmen wollen.
Tagespflege
Bei Kindern, die nur stunden- oder tageweise durch eine Tagesfamilie betreut werden entfällt die Bewilligungspflicht. Trotzdem muss das Tagespflegeverhältnis der Behörde gemeldet werden und die Tagesfamilie wird mindestens einmal pro Jahr von der Pflegekinderaufsicht besucht.
In Spiez gib es den Tageselternverein, welcher Tagesplätze vermittelt.
Die Aufsicht dieser Pflegeverhältnisse kann mit Subdelegationsverträgen von der Abteilung Soziales an den Tageselternverein delegiert werden. Zwischen Tageselternverein und Pflegekinderaufsicht besteht eine enge Zusammenarbeit.
Möchten Sie gerne Pflegefamilie werden? Wir suchen immer wieder Paare oder Einzelpersonen, die Kinder tagsüber, unter der Woche, an Wochenenden oder dauernd in Pflege nehmen können. Haben Sie Fragen, melden Sie sich bei der Abteilung Soziales Spiez 033 655 33 55.