Kontrast

Vaterschaftsabklärungen, Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge

Unverheiratete Eltern können erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Erklärung kann entweder gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater gegenüber dem Zivilstandsamt oder später gegenüber der Kindesschutzbehörde (Abteilung Soziales Spiez) am Wohnsitz des Kindes abgegeben werden. Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung bei der Abteilung Soziales beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie im aufgeführten Merkblatt «elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern» oder unter den Links.

Im Weiteren ist die Abteilung Soziales Spiez im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West in Frutigen auch zuständig für Vaterschaftsabklärungen und Ausarbeitung von Unterhalts- und minimalen Besuchsrechtsregelungen.

Die Eltern können sich bezüglich Vaterschaftsabklärungen und Unterhaltsvereinbarungen jederzeit auch direkt bei der Abteilung Soziales Spiez beraten lassen.

Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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