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Abmeldung für Schweizer Bürger

Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit ab. Ihr Heimatschein bzw. Heimatausweis wird Ihnen ausgehändigt. Falls ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können Sie uns schriftlich Ihre neue Adresse und das genaue Wegzugsdatum mitteilen (Beilage: Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis). Sie erhalten danach Ihren Heimatschein oder Heimatausweis per eingeschriebenem Brief. Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse.

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