Aufgrund der Anpassungen im Rahmen der Einführung des neuen Polizeigesetzes und der neuen Polizeiverordnung sowie der im August 2019 in Kraft tretenden EU-Waffenrichtlinie bzw. dem neuen Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung, sind sämtliche waffenrechtliche Gesuche im Kanton Bern ab dem 1. August 2019 direkt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe) einzureichen. Die Gesuchseinreichung erfolgt nicht mehr über die Wohnsitzgemeinde.