Kontrast

Coronavirus / Neue Massnahmen ab Montag, 12. Oktober 2020

08.10.2020

In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird die Maskenpflicht eingeführt. Ab 12. Oktober ist auch in allen öffentlichen Innenräumen im Kanton Bern das Tragen einer Maske vorgeschrieben.

Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Gotteshäuser, Kinos und Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen. Zudem gilt in Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht und es dürfen jeweils nie mehr als 300 Personen gleichzeitig anwesend sein. Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen sind seit 1. Oktober unter strengen Auflagen wieder erlaubt. 

Es gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandregeln des Bundesamts für Gesundheit. Wird der Mindestabstand von 1.5 Metern unterschritten, ist eine Maske zu tragen. Im öffentlichen Verkehr gilt seit 6. Juli eine Maskenpflicht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link zu den Coronavirus-News des Kantons Bern.

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