Rechtliche Informationen

Wahrung von Rechten

Die Sozialdienste dürfen nicht in die verfassungsmässigen (z.B. Niederlassung) und persönlichen Rechte (z.B. Eheschliessung) eingreifen. Sie sind an das Amtsgeheimnis gebunden.

Die Sozialdienste sind bemüht, die Erledigung und Bewältigung von persönlichen Angelegenheiten soweit als möglich in der Verantwortung des Hilfesuchenden zu belassen. Die Hilfe der SozialarbeiterInnen beginnt erst dort, wo jemand seine Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen oder seine Pflichten nicht mehr selber erfüllen kann.

Akteneinsichtsrecht

Alle, die bei den Sozialdiensten Beratung und Hilfe beanspruchen, haben das Recht, in ihre Akte Einsicht zu nehmen und Aufzeichnungen über Gespräche, Vorkommnisse und Überlegungen des Sozialarbeiters bzw. der Sozialarbeiterin zu lesen. Der Wunsch nach Akteneinsicht kann jederzeit dem/der SozialarbeiterIn gemeldet werden.

Rückzahlung von Unterstützungen

Unterstützungsleistungen sind zinsfrei rückzahlbar. Die Höhe der Rückzahlungen werden individuel angepasst.

Mit unwahren Angaben erschlichene Unterstützungen werden sofort zurückgefordert.

Verwandtenbeiträge

Sofern Eltern oder Kinder in guten finanziellen Verhältnissen leben, können in Absprache mit den Hilfesuchenden Verwandtenbeiträge geltend gemacht werden.

Beschwerdemöglichkeiten hat:

  • wer sich falsch behandelt fühlt
  • wer an der fachlichen Qualität der SozialarbeiterInnen zweifelt

Die SozialarbeiterInnen arbeiten nach den berufsethischen Grundsätzen des Berufsverbandes. Damit hat er/sie sich zur Einhaltung der entsprechenden ethischen Prinzipien verpflichtet, die in den «Berufsordnungen» des Verbandes festgelegt sind. Diese Grundsätze können beim Schweizerischen Berufsverband für SozialarbeiterInnen in Bern eingesehen werden.