Gastgewerbe/ Gewerbepolizei

Das Polizeisekretariat ist unter anderem Anlaufstelle für:
 

  • Gastgewerbliche Einzelbewilligungen (Festwirtschaften) sowie Betriebsbewilligungen
    Das Gesuchsformular kann unter http://www.jgk.be.ch/site/index/rsa/rsa_top10.htm bezogen werden. Als Beilage ist zwingend der Fragebogen betreffend Lebensmittelkontrolle einzureichen. Wird am Anlass Alkohol ausgeschenkt, muss das Jugendschutzkonzept unterzeichnet abgegeben werden.

    Jugendschutzkonzept (PDF)

    Fragebogen Lebensmittelkontrolle (PDF)

    Die Behandlungsgebühr der Gemeinde beträgt Fr. 20.00. Die kantonale Gebühr wird individuell festgelegt (je nach Dauer des Anlasses, Überzeit, Alkoholverkauf).

    Bei Fragen bezüglich der Lebensmittelkontrolle / Selbstkontrollkonzept steht Ihnen das Kantonale Labor oder das Wasserlabor Thun zur Verfügung. Adressen und Telefonnummern sind im Bereich Lebensmittelkontrolle aufgeführt.

    Die Gemeinde kann dem Regierungsstatthalteramt als Bewilligungsbehörde Auflagen wie z.B. das Sicherstellen eines Verkehrsdienstes beantragen. Bei speziellen Anlässen muss früh genug mit der Abteilung Sicherheit Kontakt aufgenommen werden.


  • Handel und Verkauf von alkoholischen Getränken
  • Ladenöffnungsvorschriften (Sonntagsverkäufe und Ausstellungen)
  • Einhaltung von Preisbekanntgabevorschriften Weitere Informationen zu diesen Themen sowie die gesetzlichen Grundlgen sind auf der Homepage des BECO (Berner Wirtschaft), http://www.vol.be.ch/site/home/beco/beco-aufsicht.htm, erhältlich.
  • Taxikonzessionen und Ausweise für Taxichauffeure
  • Spielapparate und Spielsalons Formulare sind auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter erhältlich (Bereich Automaten), http://www.jgk.be.ch/site/index/rsa/rsa_dokumentation.htm