Fundbüro
In der Gemeinde Spiez werden einige Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.
Wenn Sie etwas gefunden haben
- Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Gegenstände im Fundbüro der Gemeinde Spiez abzugeben, sofern der Wert offensichtlich Fr. 10.– übersteigt.
- Falls die Fundsache dem Eigentümer vermittelt werden kann, hat der Finder Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Dieser beträgt in der Regel 10%, bei einem Wert über Fr. 500.– mindestens 2%.
- Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, wird der Fundgegenstand gegen eine Kontrollgebühr je nach Wert des Gegenstandes der Finderin oder dem Finder überlassen.
- Bei einem Fund in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt (z.B. Post, Bank, Gemeindehaus etc.) wird der Hausherr, Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet.
- Diebesgut sowie Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
- Haben die Finder kein Interesse an den Gegenständen, werden sie einer gemeinnützigen Institution übergeben.
Wenn Sie etwas verloren haben
- Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
- Verlorengegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
- Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet
Kantonale Meldestelle für Findeltiere
Wer im Kanton Bern einen Hund, eine Katze oder ein anderes herrenloses Tier findet, muss dies seit dem 1. Januar 2009 dem Berner Tierschutz mitteilen. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht und er behält ein gefundenes Tier, so macht er sich strafbar.
Meldungen können wie folgt aufgegeben werden
Telefon 0800 1844 00 (gratis)
E-Mail
meldestelle(at)bernertierschutz.ch
Post Berner Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern
Eigentümerinnen und Eigentümer, denen ihr Haustier abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls beim Berner Tierschutz melden.
Telefon 0900 1844 00 (kostenpflichtig)
E-Mail
meldestelle(at)bernertierschutz.ch
Post Berner Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern
Gefundene Tiere werden im Internet unter
www.stmz.ch oder unter
http://gefunden.tierdatenbank.ch publiziert. Zusätzliche Informationen sind unter
www.bernertierschutz.ch erhältlich.
Medienmitteilung des Kantons Bern zur neuen Meldestelle für Findeltiere

