Einwohner- und Fremdenkontrolle
Sind Sie neu nach Spiez gezogen?
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug der Abteilung Sicherheit.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag
- Identitätsausweis (Id-Karte, Pass, Führerausweis)
Ausländische Staatsangehörige:
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde
- Ausländerausweis
- Evt. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bei Neueinreise in die Schweiz
Wegzug von Spiez
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit ab. Ihr Heimatschein bzw. Heimatausweis wird Ihnen ausgehändigt.
- Falls ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können Sie uns schriftlich Ihre neue Adresse und das genaue Wegzugsdatum mitteilen (Beilage: Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis). Sie erhalten danach Ihren Heimatschein oder Heimatausweis per eingeschriebenem Brief.
- Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse.
Ausländische Staatsangehörige
- Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit ab.
- Falls ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können Sie uns schriftlich Ihre neue Adresse und das genaue Wegzugsdatum mitteilen.
- Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse und Ihren Ausländerausweis.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug der Abteilung Sicherheit.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Melden Sie sich persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit
- Sie können uns Ihre neue Adresse und das genaue Umzugsdatum auch schriftlich oder telefonisch mitteilen.
- Falls der Niederlassungsausweis zurückgegeben wird, erhalten Sie kostenlos einen neuen.
Ausländische Staatsangehörige:
- Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit.
- Die genaue Adresse und das Umzugsdatum kann uns unter Beilage des Ausländerausweises (Kopie) auch schriftlich mitgeteilt werden.
Bestellung von Pässen und Identitätskarten
Seit dem 01. März 2010 können bei den Gemeinden keine Schweizer Pässe und Identitätskarten mehr beantragt werden. Die Ausweiszentren nehmen Ihre Terminreservationen für die Antragsstellung von Pässen und Identitätskarten entgegen.
Alle Informationen zur Beantragung eines Passes oder einer Identitätskarte wie das Antragsverfahren, die Adressen, Öffnungszeiten sowie Gebühren finden Sie unter folgender Webadresse:
http://www.schweizerpass.ch
