Bestattungsamt/ Friedhofverwaltung

 

Das Bestattungsamt ist für die Organisation und Festsetzung der Abdankungszeit verantwortlich. Das Bestattungsamt veranlasst und gibt Auftrag für

  • Aushub und Bereitstellung des Grabes (Urnen- oder Reihengrab)
  • Glockengeläute und Oeffnen der Kirche (Sigrist)
  • Orgelspiel in der Kirche (Organist)

Nach erfolgter Abdankung und Kremation kann der Zeitpunkt der Urnenbeisetzung direkt mit dem Friedhofgärtner und dem Pfarrer vereinbart werden.
 
Obliegenheiten der Trauerfamilie

  • Auskünfte an Pfarrer/Pfarramt
  • Todesfall nach Ermessen bekanntgeben
  • Auftrag an Bestattungsunternehmen bezüglich Ueberführung des Leichnams in die Aufbahrungshalle bzw. Krematorium
  • Bestellung des Sarges

 
Eintrag des Todes beim Zivilstandsamt

  • Beim Hinschied im Spital erfolgt die Meldung und der Eintrag beim Zivilstandsamt des Todesortes durch die Spitalverwaltung.
  • Beim Hinschied zu Hause ist der Eintrag innert 2 Tagen durch die nächsten Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen vorzunehmen. Bescheinigungen des Todesfalles durch den Arzt, Familienbüchlein sowie eventuell die Niederlassungsbewilligung sind in jedem Fall vorzuweisen.

 
Siegelungswesen
Bei jedem Todesfall muss von Amtes wegen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Angehörigen haben sich nach Eintrag des Todes und nach Einholen der Bestattungsbewilligung bei der Abteilung Sicherheit bei der Gemeindeschreiberei, Tel. 033 655 33 15, zu melden.
 
Friedhofgärtner/Totengräber Friedhof Spiez
Locher Heinz
Niederhornweg 17
3702 Hondrich
Natel 079 675 60 54
 
Friedhofgärtner/Totengräber  für die Friedhöfe Einigen und Faulensee
Scheidegger Christian
Thunstrasse 100
3700 Spiez
Tel. 033 654 41 54
 
 Friedhof-Reservationssystem (nur für Bestatter)

Formulare für Gemeinschaftsgräber zum Download:

Gemeinschaftsgrab Spiez

Gemeinschaftsgrab Einigen

Gemeinschaftsgrab Faulensee