Gesundheitspolizei
Lebensmittel- und Trinkwasserkontrolle
Seit 1. Januar 2008 ist das Kantonale Laboratorium für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig und überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden. Die Gemeinden haben bezüglich Lebensmittelkontrolle keine Verantwortlichkeit mehr.
Zu den Lebensmitteln gehören
- Nahrungsmittel, d.h. Erzeugnisse, die dem Aufbau und Unterhalt des menschlichen Körpers dienen (also auch Trinkwasser)
- Genussmittel: alkoholische Getränke und Tabak sowie andere Raucherwaren
Wer Lebensmittel abgeben will, ist für deren Qualität und Kennzeichnung selbst verantwortlich und muss im Rahmen seiner Tätigkeit mit einer geeigneten Selbstkontrolle dafür sorgen, dass seine Waren den Vorschriften entsprechen, und sie soweit nötig untersuchen lassen.
Das Kantonale Laboratorium nimmt in seinem Bereich die amtliche Kontrolle wahr. Im Aussendienst werden Inspektionen durchgeführt und amtliche Proben erhoben, die im Laboratorium mit physikalischen, chemischen, biologischen und sensorischen Verfahren untersucht werden.
Über jede Inspektion und Untersuchung wird ein Bericht erstellt. Widerhandlungen werden beanstandet, es werden Massnahmen verfügt, die verantwortlichen Personen müssen Gebühren bezahlen und sie werden verwarnt oder den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.
Private Proben werden vom Kantonalen Laboratorium höchstens in begründeten Ausnahmefällen untersucht, weil es für die meisten Fragestellungen private Laboratorien gibt (entsprechende Adressen sind zu finden unter www.gsdl.ch).
Wer bei Lebensmittelbetrieben im Kanton Bern oder bei hier abgegebenen Lebensmitteln Mängel feststellt oder vermutet, ist eingeladen, dies dem Kantonalen Labor mit den nötigen Angaben zu melden, damit eine amtliche Kontrolle durchgeführt werden kann.
(Quelle:
http://www.gef.be.ch/site/index/gef_direktor/gef_kl_kantonschemiker/gef_kl_verbraucherschutz/gef_kl_lebensmittelkontrolle.htm)
Kontakt/Erreichbarkeit:
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Telefon 031 633 11 11
Fax 031 633 11 99
E-Mail
info.kl(at)gef.be.ch
In Notfällen ist die Nr. 117 (Polizeinotruf) zu wählen.
Unterstützung im Bereich Lebensmittelkontrolle:
Das Gewerbeinspektorat Thun bietet kostenpflichtige Beratungen im Bereich Lebensmittelkontrolle an (z.B. für Festwirtschaftverantwortliche / Selbstkontrollkonzepte, Pilzkontrollen, Trinkwasserkontrollen)
Wasserlabor (Gewerbeinspektorat) Thun
Allmendstrasse 8
Postfach 145
3602 Thun
Telefon 033 221 46 20
Fax 033 221 52 58
E-Mail
wasserlabor(at)thun.ch
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Trinkwasserversorgung:
Seit dem 1. Januar 2008 werden Trinkwasserversorgungen und Private verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes eigene Untersuchungen durchzuführen.
Bei Fragen bezüglich der Lebensmittelkontrolle / Selbstkontrollkonzept steht Ihnen das Kantonale Labor oder das Wasserlabor Thun zur Verfügung.
Informations- und Auskunftsstelle der öffentlichen Wasserversorgung
Wasserversorgungsgenossenschaft der
Gemeinden Aeschi und Spiez
Betriebsleitung
Bahnhofstrasse 39 (2. Stock)
3700 Spiez
Telefon 033 654 44 64
Homepage
www.wvg-aeschi-spiez.ch
Trinkwasser ist einwandfrei (PDF)
Giftscheine
Mit der Inkraftsetzung des seit dem 1. August 2005 geltenden neuen Chemikalrechts mit den da-zugehörigen Verordnungen, entfällt für die Gemeinden die Vollzugsaufgabe als Ausgabestelle für Giftscheine. Demnach werden von den Gemeinden für den Bezug von Giften der Klassen 1 und 2 keine Giftscheine mehr ausgestellt.
Das bestehende CH-Kennzeichnungssystem von Chemikalien mit den Giftklassen 1 bis 5 wurde per 1. August 2005 durch das bestehende EU-System mit Gefährlichkeitsmerkmalen abgelöst.
Entsorgung von Giften
Gifte sind fachgerecht zu entsorgen. Auskünfte und Informationen sind erhältlich beim:
Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern Tel. 031 633 39 11,
www.bve.be.ch/site/index/gsa/bve_gsa_abfaelle.htm
Weitere Informationen sowie die EU-Symbole
www.gef.be.ch/site/gef_kl_merkblatt_a07_privatpersonen.pdf
www.cheminfo.ch
