Beitragszahlungen

Beitragszahlungen zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Landschaftsteilen und Landschaftsobjekten

Grundlagen:
Baureglement Art 75 und 76 und Ausführungsbestimmungen -> zu beziehen bei der Bauverwaltung
 
Beitragswürdige Objekte:
Bei Bedarf und auf Anfrage kann die Umwelt- u. Planungskommission Ergänzungen vornehmen und auch einmalige Beiträge gewähren.
 
a) Pflanzung von Hochstammfeldobstbäumen
Pro Bewirtschafter und Jahr werden maximal 5 gepflanzte Hochstammobstbäume mit je CHF 100.- entschädigt.
Vorgehen:
Quittung der bezahlten Hochstammobstbäume mit schriftlicher Angabe der Sorten und Parzellen-Nr. der Neupflanzungen, sowie eigenem Einzahlungsschein der Bauverwaltung zustellen.
 
b) Pflege von Hecken, Feldgehölzen
Pflegevertrag über 6 Jahre mit Gemeinde abschliessen.
Entschädigt wird für die Pflegearbeit. Der Betrag ist abhängig von der Länge, Breite und Artenzusammensetzung der Hecke.
Bedingungen (vgl. Ausführungsbestimmungen):

  • unter anderem ein beidseitiger Krautsaum von 3m
  • max. zwei Schnitte, frühestens ab 1.Juli
  • kein Düngemitteleinsatz (eidg. Stoffverordnung!)

Vorgehen:
Peter Zingg, Bauverwaltung Spiez, Thunstr. 6 kontaktieren.
Gemeinsame Feldbegehung (während der Vegetationsperiode) und Festlegen der Pflegeziele.
 
c) Naturwiesen auf mageren Standorten (Trockenwiesen)
Kriterien:
Fläche von 1 Are bis 10 Aren.
Magere Dauerwiese: Mindestens 10% Deckung mit mind. zwei Zeigerpflanzen (Aufrechte Trespe, Knolliger Hahnenfuss, Taubenskabiose, Echte Schlüsselblume, Gemeiner Wundklee, Kleiner Wiesenknopf, Wiesensalbei).
Vorgehen:
Meldung bei P. Zingg, Bauverwaltung Spiez, Thunstr. 6.
Abschluss eines Vertrages auf 6 Jahre.
Nutzungsauflage:

  • Nur Schnittnutzung, frühestens ab 1. Juli.
  • Kein Einsatz von Hof- oder Kunstdüngern  und Pflanzenbehandlungsmitteln.

Beitrag:
CHF 12.- pro Are;
zusätzlich CHF 3.-/a bei Rotationsbewirtschaftung, d.h. 10% der Fläche werden nur jedes zweite Jahr geschnitten.
 
Weitere denkbare Massnahmen für die Beiträge bezahlt werden könnten (auf Antrag des Bewirtschafters und nach Entscheid der Umwelt- u. Planungskommission):

  • Ausdolen eines Baches
  • Neupflanzung einer Hecke
  • Erstellen einer Trockensteinmauer
  • extensive Bewirtschaftung einer Wiese unter Hochstammfeldobstbäumen
  • Übernahme des Differenzbetrages zwischen Ertragsausfall und den Zahlungen von Bund / Kanton bei Extensivierung einer Fläche
  • Massnahmen die der Vernetzung im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung dienen