Beitragszahlungen
Beitragszahlungen zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Landschaftsteilen und Landschaftsobjekten
Grundlagen:
Baureglement Art 75 und 76 und Ausführungsbestimmungen -> zu beziehen bei der Bauverwaltung
Beitragswürdige Objekte:
Bei Bedarf und auf Anfrage kann die Umwelt- u. Planungskommission Ergänzungen vornehmen und auch einmalige Beiträge gewähren.
a) Pflanzung von Hochstammfeldobstbäumen
Pro Bewirtschafter und Jahr werden maximal 5 gepflanzte Hochstammobstbäume mit je CHF 100.- entschädigt.
Vorgehen:
Quittung der bezahlten Hochstammobstbäume mit schriftlicher Angabe der Sorten und Parzellen-Nr. der Neupflanzungen, sowie eigenem Einzahlungsschein der Bauverwaltung zustellen.
b) Pflege von Hecken, Feldgehölzen
Pflegevertrag über 6 Jahre mit Gemeinde abschliessen.
Entschädigt wird für die Pflegearbeit. Der Betrag ist abhängig von der Länge, Breite und Artenzusammensetzung der Hecke.
Bedingungen (vgl. Ausführungsbestimmungen):
- unter anderem ein beidseitiger Krautsaum von 3m
- max. zwei Schnitte, frühestens ab 1.Juli
- kein Düngemitteleinsatz (eidg. Stoffverordnung!)
Vorgehen:
Peter Zingg, Bauverwaltung Spiez, Thunstr. 6 kontaktieren.
Gemeinsame Feldbegehung (während der Vegetationsperiode) und Festlegen der Pflegeziele.
c) Naturwiesen auf mageren Standorten (Trockenwiesen)
Kriterien:
Fläche von 1 Are bis 10 Aren.
Magere Dauerwiese: Mindestens 10% Deckung mit mind. zwei Zeigerpflanzen (Aufrechte Trespe, Knolliger Hahnenfuss, Taubenskabiose, Echte Schlüsselblume, Gemeiner Wundklee, Kleiner Wiesenknopf, Wiesensalbei).
Vorgehen:
Meldung bei P. Zingg, Bauverwaltung Spiez, Thunstr. 6.
Abschluss eines Vertrages auf 6 Jahre.
Nutzungsauflage:
- Nur Schnittnutzung, frühestens ab 1. Juli.
- Kein Einsatz von Hof- oder Kunstdüngern und Pflanzenbehandlungsmitteln.
Beitrag:
CHF 12.- pro Are;
zusätzlich CHF 3.-/a bei Rotationsbewirtschaftung, d.h. 10% der Fläche werden nur jedes zweite Jahr geschnitten.
Weitere denkbare Massnahmen für die Beiträge bezahlt werden könnten (auf Antrag des Bewirtschafters und nach Entscheid der Umwelt- u. Planungskommission):
- Ausdolen eines Baches
- Neupflanzung einer Hecke
- Erstellen einer Trockensteinmauer
- extensive Bewirtschaftung einer Wiese unter Hochstammfeldobstbäumen
- Übernahme des Differenzbetrages zwischen Ertragsausfall und den Zahlungen von Bund / Kanton bei Extensivierung einer Fläche
- Massnahmen die der Vernetzung im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung dienen
