Schulärztlicher Dienst

Nach kantonaler Vorschrift werden die Kinder im Kindergarten, in der vierten und in der achten Klasse schulärztlich untersucht. Den Eltern steht es frei, bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie ihr Kind untersuchen lassen. Die Kosten für die schulärztliche Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen. 

Für weitergehende Angaben kann beim Schulsekretariat das entsprechende Merkblatt angefordert werden.